AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Einzelunternehmung Philippe Wanger
GELTUNGSBEREICH
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Lieferungen und Leistungen der Philippe Wanger Einzelunternehmung. Diese beinhalten Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen: Wintergarten, Garten und des Clubs, der Philippe Wanger Einzelunternehmung, Am Auwaldsee 20, 85053 Ingolstadt (nachfolgend „Nest“ genannt) – zur Durchführung von Veranstaltungen wie Disco, Party, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, private Feierlichkeiten jeglicher Art, Firmenevents etc..
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
- Der Einbeziehung anderer als unserer vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
- Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
STORNIERUNGEN
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Findet eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten nicht statt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, machen wir folgende Ansprüche geltend:
- 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete
- 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 40% des entgangenen Mindestumsatz gemäß vertraglicher Vereinbarung.
- 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 60% des entgangenen Mindestumsatz gemäß vertraglicher Vereinbarung.
- 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 80% des entgangenen Mindestumsatz gemäß vertraglicher Vereinbarung.
- 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 100% des entgangenen Mindestumsatz gemäß vertraglicher Vereinbarung.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGEN
- Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in allen übrigen Fällen zu verlangen (§ 288 I, II BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
- Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 100 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von uns angegebene Konto, innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung, zu leisten.
- Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
REKLAMTIONEN
- Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch von vom Auftraggeber falsch bestellten Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
- Eine verspätete Reklamation kann nicht berücksichtigt werden.
- Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für eine bestimmte Qualität und Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualität und/ oder Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.
- Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten, etc.) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf die, bei einer Vorabbesichtigung der Räumlichkeiten, vorgefundene Bepflanzung/Dekoration. Wir behalten uns vor, unsere Veranstaltungsräume und -flächen zu jeder Zeit und nach unseren Wünschen umzugestalten. Eine andere, als vorab besichtigte, Bepflanzung /Dekoration stellt somit keinen Mangel dar und kann daher auch nicht zu einem Leistungsabzug führen. Sofern der Kunde eine nach seinen Wünschen entsprechende Dekoration wünscht, ist eine vorherige (schriftliche) Zustimmung unsererseits erforderlich.
RÜCKTRITTSRECHT
- Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: - höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden / der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden.
- Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Locations ohne unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgt.
- Wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann. - Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen o.g. Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
- Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
HAFTUNGEN FÜR LEISTUNGEN DRITTER
Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln oder in Anspruch nehmen (Leiharbeitsfirmen, Künstler etc.) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
- Ansprüche aus mangelhaften Leistungen Dritten gegen uns, gleich welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
PFLICHTEN DES KUNDEN BEI BENUTZUNG UNSERER RÄUMLICHKEITEN
- Nutzt der Kunde zu Veranstaltungszwecken von uns zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten, Flächen usw., so hat er diese pfleglich zu behandeln. Für entstandene Schäden an Gebäuden und/oder am Inventar haftet der Kunde vollumfänglich.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
- Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
- Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Das Nest übernimmt für Schäden, Untergang oder Verlust keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nest.
- In unseren Räumlichkeiten ist das Abspielen von Musik grundsätzlich bis 4:45 Uhr genehmigt. Bis zum Veranstaltungsende ist beim Abspielen von Musik auf die Einhaltung der Raumlautstärke zu achten.
- Die Veranstaltung ist um 5:00 Uhr zu beenden und alle Gäste müssen das Nest verlassen haben.
MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
- Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung des Nest. In diesen Fällen wird ein Deckungsbeitrag berechnet.
TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
- Störungen an der vom Nest zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Nest diese Störung nicht zu vertreten hat.
- Die Verwendung von eigenen elektronischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Nest bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Nest gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Nest diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten können durch das Nest pauschal erfasst und in Rechnung gestellt werden.
GERICHTSTAND
Gerichtsstand ist Ingolstadt.
Mit schriftlicher Erteilung des Auftrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt, wobei die schriftliche Form durch die elektronische Form (E-Mail, Online Buchungssystem) ersetzt werden kann, § 126 BGB.
Ebenso anerkannt werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen.
Änderungen dieser bedürfen der Schriftform.
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HAUSORDNUNG
der Einzelunternehmung Philippe Wanger
für den Besuch von Veranstaltungen in der Eventlocation Nest
Regelt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts in der Eventlocation Nest bei Veranstaltungen jeder Art.
Hier können Sie unsere detaillierte Hausordnung lesen. Sollten Sie Fragen haben können Sie uns jederzeit kontaktieren.
- Zutritt und Aufenthalt
1.1 Geltungsbereich und Hausrecht
Diese Hausordnung gilt in allen Räumen und innerhalb der Grundstücksgrenzen der Außenanlagen Eventlocation Nest. Die Hausordnung gilt sowohl an allen Veranstaltungstagen als auch an sonstigen Tagen für alle Beschäftigte, Nutzer und deren Mitarbeiter sowie die Besucher und allen sonstigen Personen, gleich aus welchem Grund diese die Eventlocation Nest betreten.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
1.2 Hausrecht als Bestandteil des Besuchervertrages
Die Hausordnung für Besucher ist fester Bestandteil des Besuchervertrages zwischen dem jeweiligen Veranstalter und seinen Besuchern in der Eventlocation Nest. Vermietet das Nest ihre Räumlichkeiten an einen Fremdveranstalter, ist diese Hausordnung für Besucher auch fester Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Nest und dem jeweiligen Mieter/Fremdveranstalter.
1.3 Eintrittskarte/Gästeeinladung
Der Zutritt und der Aufenthalt zu/in der Eventlocation vor, während und nach der Veranstaltungslaufzeit ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder Gästeeinladung zulässig. Diese verliert bei Verlassen der Eventlocation ihre Gültigkeit. Es dürfen nur die für die Besucher vorgesehenen Zugänge benutzt werden.
1.4 Einlasskontrolle und verbotene Gegenstände
Gefährliche und verbotene Gegenstände sowie Getränke dürfen nicht mitgeführt werden. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann außerdem die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
Es finden Einlasskontrollen statt. Das Einlasspersonal ist autorisiert, Gegenstände der Besucher im Rahmen der Einlasskontrolle zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit vor dem Einlass zur Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können daher diesbezüglich auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Kontrolle oder der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden nicht eingelassen oder von der Veranstaltung ausgeschlossen. Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen oder aggressives Verhalten zeigen, wird der Zutritt verwehrt oder werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
1.5 Minderjährige
Das Sicherheitspersonal darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren den Eintritt verwehren, wenn diese nicht in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten) oder einer volljährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erscheinen. Sowohl das Kind/der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Der Personalausweis kann durch ein gleichwertiges Ausweisdokument ersetzt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt.
2. Anordnungen des Ordnungspersonals, Anwendung des Hausverbots
2.1 Anordnungen des Ordnungspersonals
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers/des Mieters/des Veranstalters haben unter Beachtung der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen des Nest die erforderlichen Ordnungs- und Sicherungsaufgaben durchzuführen; ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
2.2 Ausspruch und Dauer des Hausverbots
Wer den Bestimmungen dieser Hausordnung zuwiderhandelt, kann des Gebäudes und des Grundstückes Eventlocation Nest verwiesen werden. Dieses gilt für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Eventlocation Nest durchgeführt werden.
2.3 Verweis vom Veranstaltungsort
Das Nest/der Mieter/der Veranstalter kann Besucher, die nach ihrem Ermessen gegen die Hausordnung verstoßen bzw. den Veranstaltungsablauf nachhaltig stören, vom Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
2.4 Verfassungswidrige Inhalte
Das Nest verurteilt Veranstaltungen mit extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalten. Weder die Freiheit und Würde des Menschen in Wort und Schrift darf verächtlich gemacht werden, noch dürfen Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Personen, die diese extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalte verwenden oder verbreiten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
3. Verhalten im Gebäude und auf dem Gelände
3.1 Grundsatz der pfleglichen Nutzung
Alle Einrichtungen des Nest sind pfleglich und schonend zu benutzen. Für eventuelle Schäden können die Besucher haftbar gemacht werden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Übertriebener Lärm in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Eventlocation Nest soll zum Schutze der Anwohner vermieden werden.
3.2 Nicht zugelassene Flächen
Das Betreten von nicht für den Besucherverkehr zugelassenen Räumlichkeiten und Flächen sowie der technischen Betriebsräume ist den Besuchern/Mietern und Veranstaltern untersagt. Das Ordnungspersonal kann zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung, die nicht zugelassenen Räumlichkeiten und Flächen auch im Rahmen laufender Veranstaltungen neu festlegen. Insbesondere kann ab 22 Uhr die Terrasse geschlossen und als für Besucher unzugänglich erklärt werden. Die Besucher haben die Terrasse auf Aufforderung des Betreibers/des Mieters/des Veranstalters in diesem Falle zu verlassen.
3.3 Lautstärkebegrenzung
Musikwiedergabegeräte des Betreibers sind geeicht und behördlich abgenommen. Eine Verstellung der Lautstärke ist nicht möglich. Grundsätzlich ist daher ein Innen Schalldruckpegel von 90 dBA und ein Außen Schaldruckpegel von 45 dBA einzuhalten.
3.4 Nicht zugelassene Handlungen
Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, es sei denn, es ist zur Verteilung zugelassen.
3.5 Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenführhunde, ist nicht gestattet.
4. Einhaltung der gesetzlichen Hygiene- und Abstandsregelungen
Die aktuell vorherrschende Covid-19-Pandemie legt Betreiber und Veranstalter/Mieter aufgrund ihrer jeweiligen wirtschaftlichen und organisatorischen Verantwortung die Verpflichtung auf, für die Einhaltung der behördlichen und/ oder gesetzlichen Vorgaben der aktuell geltenden Maßnahmen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zu sorgen.
Wesentliche Ziele der veranlassten Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, Mund-Nasen-Bedeckung und der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen so- wie die ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum. Ein weiteres wesentliches Ziel der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen ist die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung durch geeignete Maßnahmen.
Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind gut sichtbar in der Eventlocation Nest angebracht.
Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Anwesenheitsdokumentation anlassbezogen behördlich weiterzugeben.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Abstands- und Hygieneregeln verstößt, wird nicht eingelassen oder von der Veranstaltung ausgeschlossen.
5. Rauchverbot
Es besteht in allen Räumen der Eventlocation Nest grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten („E-Zigaretten“). Rauchen ist ausschließlich auf der Außenterrasse gestattet. Soweit Verstöße gegen das Rauchverbot bekannt werden, wird die Eventlocation Nest/der Mieter/der Veranstalter die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um weitere Missachtungen zu verhindern (Vgl. Ziffer zwei Hausverbot und Verweis).
6. Gegenseitige Rücksichtnahme
Innerhalb der Eventlocation Nest hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umstanden unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Die Besucher nehmen im Sinne einer gebotenen Ordnung gegenseitig Rücksicht aufeinander.
7. Schließung und Räumung
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Freiflächen und deren Räumung von der Eventlocation Nest/dem Mieter/dem Veranstalter angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Eventlocation Nest und auf dem Gelände aufhalten, haben den Aufforderungen des beauftragten Ordnungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Eventlocation sofort zu verlassen. Sie haben dabei darauf zu achten, dass keine Dritten zu Schaden kommen.
8. Verbotene Gegenstände
8.1 Liste verbotener Gegenstände
Das Mitführen folgender Sachen ist insbesondere verboten:
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- Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können;
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind, vor allem Glas, Glasprodukte und Flaschen;
- Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten;
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände sowie Wunderkerzen;
- Fahnen oder Transparentstangen, die nicht aus Holz sind, die länger als 2 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
- Großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen;
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente;
- Sämtliche Getränke, Speisen und Drogen;
- Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial;
- Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).
8.2 Weitere Gegenstände
Die Eventlocation Nest kann nach Art der Veranstaltung und zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung auch das Mitführen weiterer, in der Liste unter 8.1 nicht aufgeführter Gegenstände jederzeit verbieten.
9. Verbot kommerzieller Tätigkeiten
9.1 Werbung für oder der Vertrieb von Waren
Die Werbung für oder der Vertrieb von Waren, die Durchführung von Sammelbestellungen sowie die Veranstaltung von Sammlungen sind in der Eventlocation Nest ohne vorherige schriftliche Einwilligung untersagt.
9.2 Verbot der Mitführung von Gegenständen zu kommerziellen Zwecken
Dem Besucher ist es untersagt, auf dem Gelände der Eventlocation Nest Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.
9.3 Künstlerische Darbietungen
Weiterhin ist es dem Besucher untersagt, auf dem Gelände der Eventlocation Nest musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete ungenehmigte Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.
10. Bild- und Tonaufnahmen, Medien
Dem Besucher ist es nicht gestattet, professionelle Foto- und Filmgeräte und entsprechende Ausrüstung, die eine gewerbliche Verwendung vermuten lassen, zur Veranstaltung mitzubringen. Foto- und Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Jegliche kommerzielle Verwendung der Foto- und Filmaufnahmen ist untersagt.
11. Fundsachen
Fundsachen sind bei den Mitarbeitern der Eventlocation Nest/des Mieters/des Veranstalters abzugeben. Es wird keine Haftung für Fundsachen übernommen.
12. Personen- und/oder Sachschäden